AGBs
Vorbemerkung: Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen des Hofbräukellers am Wiener Platz (in folgenden Sätzen HB-Keller genannt) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle mit diesen zusammen- hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten in gleicher Weise für den Gartenbereich, die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen. Vertragspartner sind der Veranstalter und der HB-Keller.
Der HB-Keller behält sich das Recht vor, für Reservierungen und geschlossene Veranstaltungen eine Vorauszahlung zu verlangen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten wie folgt:
1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung des HB-Kellers für diesen sowie für den Veranstalter bindend.
Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis.
Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des HB-Kellers.
2. Der HB-Keller behält sich das Recht vor, Preisänderungen auch nach Vertragsabschluß vorzunehmen.
3. Die Rechnungen des HB-Kellers sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4. Der Veranstalter muß dem HB-Keller die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Versäumt der Veranstalter die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl, so ist die Teilnehmerzahl der Auftragsbestätigung des HB-Kellers bindend. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten oder übernommenen Zahl werden mit 100% des Menüpreises berücksichtigt und gehen zu Kosten des Veranstalters. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen bis zu maximal 5% bedürfen keiner vorherigen Absprache mit dem HB-Keller, weitergehende Überschreitungen müssen vorher mit dem HB-Keller abgesprochen werden.
5. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne daß der HB-Keller dies zu verantworten hat, so behält der HB-Keller den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat der HB-Keller auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des HB-Kellers, sowie aus den Ziffern 12 und 13 dieser Geschäftsbedingungen. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung entstanden sind, trägt der Veranstalter.
6. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Der HB-Keller kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem HB-Keller abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderung entspricht; im Zweifelsfalle kann der HB-Keller die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Der HB-Keller haftet für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Beschädigung oder Verlust von Garderobe. Im übrigen wird der Gast auf Ansprüche gegen die Versicherung des HB-Kellers verwiesen.
7. Soweit der HB-Keller für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt den HB-Keller von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
8. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten usw.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.
9. Schriftliche Werbung oder Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen jeglicher Art in den Räumen des HB-Kellers enthalten, bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des HB-Kellers beeinträchtigt, so hat der HB-Keller das Recht die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung).
10. Hat der HB-Keller begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann er die Veranstaltung absagen.
11. Raumänderungen bleiben dem HB-Keller vorbehalten, wenn die Räume in Größe und Ausstattung gleichwertig sind.
12. Der Anspruch des HB-Kellers entsprechend Ziffer 5 dieser Bedingung beträgt:
Abbestelltag Anspruch des HB-Kellers über 22 Tage Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt das anderweitig vermietet werden kann, gem. Ziff. 13 21. bis 6. Tag Berechnung der Miete des reservierten Raumes gem. Ziff. 13 6. bis zum Veranstaltungstag Berechnung der Miete des reservierten Raumes gem. Ziff. 13, zuzüglich Ersatz von 50 % des entgangenen Umsatzes (Speisen).
13. Raummieten netto plus MwSt.
Maximiliansstüberl € 210,00
Kleiner Saal € 770,00
Festsaal € 1.600,00
Theaterkeller € 770,00
Ist bei der Auftragsbestätigung der Mietpreis angegeben, so ist dieser zu verwenden.
14. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hofbräukellers am Wiener Platz.
Datenschutzhinweis:
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